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SiGeKo (Arbeitssicherheit)

Die Baustellenverordnung (§ 3 und 4) verpflichten jeden Bauherren, seine Baumaßnahme selbst oder durch eine fachlich qualifizierte Kraft sicherheitstechnisch zu betreuen. Das Ingenieurbüro für Bauüberwachung GmbH bedient sich zu diesem Zweck einer langjährigen Erfahrung im Bereich der SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination), bei welcher neben der fachlich einwandfreien Betreuung auch die praktische Sichtweise der sicherheitsbezogenen Vorgaben berücksichtigt wird. Die um- und weitsichtige Betreuung der Baumaßnahme werden hierbei durch übersichtliche und gleichfalls lückenlose Begehungsprotokolle untermauert.

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